Fälligkeit von Steuern und Abgaben für das 1. Quartal
Fälligkeit von Steuern und Abgaben für das 1. Quartal
am 15. Februar werden fällig:
Grundsteuer, Niederschlagsgebühr, Wasser und Abwassergebühren sowie Gewerbesteuer
Steuerbescheide, wo sich der Betrag gegenüber den Vorjahren nicht geändert hat, sind nicht versendet worden. Es gilt der Bescheid von Januar 2016 ggf. Folgebescheide durch Änderungen.
Anfragen hierzu können Sie an die Steuerabteilung, Frau Kaiser, 06473 9144 21 oder unter
n.kaiser@leun.de richten.
Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung mit Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten:
Konten der Stadt Leun:
Sparkasse Wetzlar
IBAN: DE70 5155 0035 0080 0003 00
BIC: HELADEF1WET
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE82 5139 0000 0071 9755 09
BIC: VBMHDE5F