Leider müssen wir vermehrt feststellen, dass von einigen Hundehaltern die Hundehalterverordnung der Stadt Leun nicht eingehalten bzw. beachtet wird. Es wird deshalb an alle Hundehalter appelliert, sich an die Hundehalterverordnung zu halten und diese zu beachten, insbesondere:
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dass Personen, die Hunde halten oder führen, dafür zu sorgen haben, dass ihre Tiere nicht ohne Aufsicht sind und die Hunde an der Leine zu führen sind,
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dass die Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht,
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Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Hundehalterverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Leun