Der Gemeindewahlleiter der Stadt Leun teilt mit... (Ortsbeirat Bissenberg)
Der Gemeindewahlleiter der Stadt Leun
Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsbezirks Bissenberg
Herr Sascha Linke, Heisterberger Weg 15, 35638 Leun hat am 16. April 2018 gegenüber mir seinen Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt.
Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Bissenberg nachgerückt ist:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Karl Ulrich Klotz, Lohbergstraße 1 b, 35638 Leun
Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, Zimmer 2, 35638 Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Pauker, Gemeindewahlleiter